Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GE Dienstleistungen | Garten & Bau
Karlins 14, 87736 Böhen
Telefon: +49 152 278 123 45
E-Mail: info@ge-dienstleistungen.de
Inhaberin: GE Dienstleistungen


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Physiotherapiepraxis GE Dienstleistungen | Garten & Bau, Karlins 14, 87736 Böhen, betrieben von GE Dienstleistungen (nachfolgend „Praxis“), und den Patientinnen und Patienten (nachfolgend einheitlich „Patient“) im Rahmen physiotherapeutischer Behandlungen und damit zusammenhängender Leistungen.

(2) Die Praxis wird als Einzelunternehmen geführt.

(3) Die Praxis erbringt ihre Leistungen als zugelassener Heilmittelerbringer im Sinne des § 124 SGB V. Die Inhaberin ist Angehörige eines Heilberufs und verfügt über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin“ gemäß § 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (MPhG). Die Berufsbezeichnung wurde in der Republik Kroatien verliehen (Abschlussjahr 2014) und in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt (2022). Die Inhaberin verfügt zudem über eine sektorale Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Physiotherapie. Die zuständige Berufsaufsichtsbehörde ist die Regierung von Schwaben.

(4) Diese AGB ergänzen den individuellen Behandlungsvertrag gemäß §§ 630a ff. BGB. Sie ersetzen weder den Behandlungsvertrag noch die hierin enthaltenen individuellen Vereinbarungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuell getroffenen Vereinbarungen gehen die individuellen Vereinbarungen vor.

(5) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Patienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Praxis stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(6) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Terminvereinbarung gültigen Fassung. Die aktuelle Fassung ist in den Praxisräumen einsehbar und auf der Website unter https://ge-dienstleistungen.de abrufbar.

§ 2 Vertragsschluss und Terminvereinbarung

(1) Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich telefonisch unter +49 152 278 123 45 oder per E-Mail an info@ge-dienstleistungen.de. Eine Online-Buchung ist derzeit nicht möglich.

(2) Mit der Vereinbarung eines konkreten Behandlungstermins kommt ein Behandlungsvertrag im Sinne des § 630a BGB zustande. Der Patient unterbreitet der Praxis ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), welches die Praxis durch die Benennung eines konkreten Termins schlüssig annimmt. Die Einhaltung einer besonderen Form (z. B. Schriftform) ist hierfür nicht erforderlich.

(3) Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne des § 630b i. V. m. § 611 BGB. Die Praxis schuldet eine fachgerechte Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards der Physiotherapie, nicht jedoch einen bestimmten Behandlungserfolg oder eine Heilung.

(4) Bei gesetzlich versicherten Patienten (GKV-Patienten) setzt die Behandlung eine gültige ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung nach Muster 13) voraus. Die Verordnung ist spätestens beim ersten Behandlungstermin im Original vorzulegen. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden; bei als dringlich gekennzeichneten Verordnungen innerhalb von 14 Kalendertagen. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

(5) Selbstzahler und privat versicherte Patienten können Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung im Rahmen des physiotherapeutischen Berufsbildes liegt. Die Praxis informiert den Patienten vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten, soweit diese nicht vollständig von einem Kostenträger übernommen werden (§ 630c Abs. 3 BGB).

(6) Die Praxis ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils 08:30–14:00 Uhr; Dienstag 08:30–14:00 Uhr; Freitag 08:30–12:30 Uhr. Termine für Hausbesuche sind nach gesonderter Vereinbarung möglich (vgl. § 10).

§ 3 Terminabsage und Ausfallgebühr

(1) Vereinbarte Behandlungstermine sind verbindlich. Der Patient ist verpflichtet, einen Termin, den er nicht wahrnehmen kann, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungsbeginn abzusagen. Die Absage kann telefonisch unter +49 152 278 123 45 oder per E-Mail an info@ge-dienstleistungen.de erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Absage bei der Praxis.

(2) Bei verspäteter Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) oder bei Nichterscheinen ohne Absage behält die Praxis ihren Vergütungsanspruch gemäß § 615 Satz 1 BGB. Unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen berechnet die Praxis eine Ausfallgebühr in Höhe von 25,00 €, höchstens jedoch den Wert der vereinbarten Behandlung. Gelingt es der Praxis, den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben, entfällt die Ausfallgebühr. Dem Patienten steht der Nachweis frei, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Die Ausfallgebühr ist vom Patienten persönlich zu tragen und kann nicht über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgerechnet werden. Dies gilt für alle Patienten gleichermaßen, unabhängig von der Art der Krankenversicherung.

(4) Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten kann die Praxis den Termin als nicht wahrgenommen behandeln; Absatz 2 gilt entsprechend. Bei Verspätungen von bis zu 15 Minuten verkürzt sich die verbleibende Behandlungszeit entsprechend, ohne dass eine Minderung der Vergütung erfolgt.

(5) Die Praxis ist ihrerseits berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Therapeuten, höhere Gewalt) abzusagen. In diesem Fall wird dem Patienten ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch des Patienten auf Schadensersatz wegen einer praxisseitigen Terminabsage besteht nur, soweit die Praxis die Absage zu vertreten hat.

(6) Das Recht des Patienten, den Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen (§ 627 BGB), bleibt unberührt. Bereits erbrachte Behandlungen sind in diesem Fall zu vergüten.

§ 4 Leistungen

(1) Die Praxis erbringt physiotherapeutische Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Krankengymnastik
  • Klassische Massage und Massagetherapie
  • Elektrotherapie
  • Ultraschalltherapie
  • Wärmetherapie (Fango-Naturmoorpackungen)
  • Kombinationsbehandlungen

Das aktuelle Leistungsangebot und die jeweils gültigen Preise sind der Preisliste der Praxis sowie der Website https://ge-dienstleistungen.de zu entnehmen.

(2) Art, Umfang und Methode der Behandlung richten sich nach dem individuellen Behandlungsvertrag, bei GKV-Patienten nach der ärztlichen Verordnung und den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses, sowie nach der fachlichen Einschätzung des behandelnden Therapeuten. Die Praxis ist berechtigt, die Behandlungsmethode im Rahmen des fachlich Vertretbaren und des Leistungsumfangs der Verordnung anzupassen, sofern dies dem Behandlungsziel dient.

(3) Die Praxis schuldet eine fachgerechte Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards der Physiotherapie (§ 630a Abs. 2 BGB). Ein bestimmter Behandlungserfolg oder eine Heilung wird weder geschuldet noch zugesichert. Die Behandlung erfolgt mit dem Ziel der Beseitigung, Linderung oder Vorbeugung von Beschwerden und Funktionseinschränkungen.

(4) Bei GKV-Patienten richtet sich die Behandlung nach der ärztlichen Verordnung und dem Heilmittelkatalog. Die Regelbehandlungszeit beträgt 20 Minuten. Der Patient hat die Möglichkeit, die Behandlungszeit gegen einen privat zu tragenden Aufpreis von 15,00 € um 10 Minuten zu verlängern (Upgrade-Option). Dieser Aufpreis ist eine Selbstzahlerleistung und wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Die Praxis weist den Patienten vor Inanspruchnahme der Upgrade-Option auf die private Kostentragung hin.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Selbstzahler und Privatpatienten. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Praxis. Zum Stand dieser AGB gelten folgende Preise:

LeistungDauerPreis
Krankengymnastik30 Min.55,00 €
Klassische Massage30 Min.45,00 €
Elektrotherapie30 Min.30,00 €
Ultraschalltherapie15,00 €
Wärmetherapie (Fango-Naturmoorpackungen)20,00 €

Massage-Pakete:

DauerPreis
20 Min.35,00 €
30 Min.50,00 €
45 Min.60,00 €
60 Min.70,00 €

Kombinationsbehandlungen sind möglich und werden nach den Einzelpreisen der jeweiligen Leistungsbestandteile berechnet.

(2) Die genannten Preise sind Endpreise. Die Leistungen der Praxis sind als Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit, soweit sie einem therapeutischen Zweck dienen und im Rahmen der Ausübung der physiotherapeutischen Tätigkeit erbracht werden. In der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(3) Die Praxis behält sich vor, die Preisliste mit angemessener Ankündigungsfrist anzupassen. Preisänderungen gelten nicht für bereits vereinbarte und begonnene Behandlungsserien, sofern nichts anderes vereinbart wird.

(4) Die Vergütung für Selbstzahler ist, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, am Tag der jeweiligen Behandlung fällig. Die Zahlung erfolgt in bar oder per EC-Karte.

(5) Privatpatienten und Beihilfeberechtigte. Die Praxis erstellt eine Rechnung auf Grundlage der Preisliste. Die Prüfung der Erstattungsfähigkeit durch eine private Krankenversicherung oder Beihilfestelle obliegt ausschließlich dem Patienten. Der Patient ist unabhängig von einer etwaigen Erstattung durch seinen Versicherer zur vollständigen Zahlung der Vergütung gegenüber der Praxis verpflichtet. Ein Vertragsverhältnis zwischen der Praxis und dem Versicherer des Patienten besteht nicht.

(6) Gesetzlich versicherte Patienten (GKV). Die Abrechnung der verordneten Heilmittel erfolgt direkt mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse auf Grundlage der geltenden Vergütungsvereinbarung gemäß § 125 Abs. 1 SGB V. Der Patient hat folgende gesetzliche Zuzahlung zu leisten, sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Zuzahlung befreit ist (§§ 32, 61 SGB V):

  • 10,00 € je Verordnung (Verordnungsblattgebühr), sowie
  • 10 % des Verordnungswertes je Behandlung.

Die gesamte Zuzahlung ist spätestens am Tag der ersten Behandlung fällig. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, haben den gültigen Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse unaufgefordert vor der ersten Behandlung vorzulegen. Ohne Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises ist die Zuzahlung zu entrichten.

(7) Die Upgrade-Option gemäß § 4 Abs. 4 (Verlängerung der Behandlungszeit um 10 Minuten für 15,00 €) ist eine reine Selbstzahlerleistung und wird vom Patienten unmittelbar an die Praxis gezahlt.

(8) Kommt der Patient mit einer Zahlung in Verzug, ist die Praxis berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 1 BGB (derzeit 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Patienten

(1) Der Patient ist verpflichtet, die Praxis vor Behandlungsbeginn vollständig und wahrheitsgemäß über seinen Gesundheitszustand, bestehende Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden, Medikamenteneinnahme, bekannte Allergien und sonstige behandlungsrelevante Umstände zu informieren (§ 630c Abs. 1 BGB). Diese Informationspflicht gilt fortlaufend auch für Veränderungen, die im Verlauf der Behandlung eintreten.

(2) Kontraindikationen, ansteckende Erkrankungen und Schwangerschaften sind der Praxis unaufgefordert und unverzüglich vor Behandlungsbeginn mitzuteilen.

(3) Der Patient hat den Anweisungen des behandelnden Therapeuten während der Behandlung Folge zu leisten und vereinbarte Eigenübungsprogramme sowie therapeutische Empfehlungen nach besten Kräften umzusetzen.

(4) Der Patient hat zu vereinbarten Behandlungsterminen pünktlich und in geeigneter Kleidung zu erscheinen. Angemessene Körperhygiene wird vorausgesetzt. Bei GKV-Patienten ist die gültige ärztliche Verordnung spätestens beim ersten Behandlungstermin im Original vorzulegen.

(5) Die Praxis behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn Umstände bekannt werden, die eine sichere und fachgerechte Durchführung der Behandlung gefährden oder die eine Kontraindikation darstellen.

(6) Unterlässt der Patient die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, insbesondere die Mitteilung behandlungsrelevanter Umstände, so haftet die Praxis nicht für daraus entstehende Nachteile oder Schäden, soweit die Praxis diese Umstände nicht anderweitig erkennen konnte.

§ 7 Haftung

(1) Die Praxis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Praxis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden, insbesondere Sachschäden, haftet die Praxis bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Praxis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden ausgeschlossen.

(3) Die Praxis haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Wertgegenständen, Kleidung und persönlichen Gegenständen, die der Patient in die Praxisräume mitbringt, es sei denn, die Praxis hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Die Praxis haftet nicht für Nachteile und Schäden, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Patienten zu seinem Gesundheitszustand beruhen (vgl. § 6 Abs. 6) oder die darauf zurückzuführen sind, dass der Patient therapeutische Anweisungen nicht befolgt hat.

(5) Die Beweislastverteilung bei Behandlungsfehlern richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach § 630h BGB.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten des Patienten — insbesondere Name, Kontaktdaten, Versicherungsdaten, Gesundheitsdaten und Behandlungsdaten — ausschließlich im Rahmen und nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB).

(2) Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO. Ihre Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 9 Abs. 2 Buchst. h) DSGVO i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BDSG zum Zwecke der Gesundheitsversorgung und zur Erfüllung des Behandlungsvertrags. Der behandelnde Therapeut unterliegt der beruflichen Schweigepflicht.

(3) Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten des Patienten (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) und zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen sind der gesonderten Datenschutzerklärung der Praxis zu entnehmen. Diese ist auf der Website unter https://ge-dienstleistungen.de/datenschutz abrufbar und wird dem Patienten auf Wunsch auch in der Praxis ausgehändigt.

(4) Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach (www.lda.bayern.de).

(5) Die Einwilligung in die Datenverarbeitung zu Zwecken, die über die Erfüllung des Behandlungsvertrags hinausgehen (z. B. Zusendung von Informationen, Terminerinnerungen per E-Mail oder SMS), wird gesondert eingeholt und kann jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung wird nicht an die Anerkennung dieser AGB gekoppelt.

§ 9 Gutscheine

(1) Die Praxis bietet Geschenkgutscheine für physiotherapeutische Leistungen und Massagen an. Gutscheine können in der Praxis erworben werden und lauten entweder auf einen bestimmten Geldbetrag (Wertgutschein) oder auf eine bestimmte Behandlung (Leistungsgutschein).

(2) Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre gültig (§§ 195, 199 BGB). Das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer sind auf dem Gutschein vermerkt.

(3) Gutscheine sind frei übertragbar. Zur Einlösung ist der Gutschein im Original bei der Praxis vorzulegen. Bei Verlust oder Diebstahl erfolgt kein Ersatz.

(4) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

(5) Übersteigt der Preis der in Anspruch genommenen Leistung den Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag vom Einlösenden zu zahlen. Ist der Gutscheinwert höher als der Preis der in Anspruch genommenen Leistung, wird ein neuer Gutschein über den verbleibenden Restbetrag ausgestellt.

(6) Für die Einlösung eines Gutscheins ist eine vorherige Terminvereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 erforderlich. Auf vereinbarte Termine finden die Regelungen zur Terminabsage und Ausfallgebühr gemäß § 3 Anwendung. Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Absage wird die Ausfallgebühr gemäß § 3 Abs. 2 vom Gutscheinwert abgezogen.

§ 10 Hausbesuche

(1) Die Praxis bietet Hausbesuche nach Verfügbarkeit an, insbesondere montags, mittwochs und donnerstags nachmittags. Die Vereinbarung von Hausbesuchen setzt voraus, dass die personellen und zeitlichen Kapazitäten der Praxis dies zulassen. Ein Anspruch des Patienten auf Durchführung eines Hausbesuchs besteht nicht.

(2) Bei verordneten Hausbesuchen (GKV-Patienten) erfolgt die Abrechnung der Hausbesuchspauschale über die gesetzliche Krankenkasse gemäß der geltenden Vergütungsvereinbarung nach § 125 SGB V. Der Patient trägt die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 5 Abs. 6.

(3) Für Hausbesuche bei Selbstzahlern und Privatpatienten wird eine Anfahrtspauschale erhoben. Deren Höhe richtet sich nach der Entfernung und wird dem Patienten vor der Terminvereinbarung mitgeteilt.

(4) Der Patient stellt sicher, dass in seinen Räumlichkeiten ein geeigneter Behandlungsplatz vorhanden ist. Dies umfasst ausreichend Platz für die Behandlung, eine geeignete Liegefläche, angemessene Raumtemperatur und hygienische Verhältnisse.

(5) Wird der Patient bei einem vereinbarten Hausbesuchstermin nicht angetroffen, finden die Regelungen zur Ausfallgebühr gemäß § 3 Abs. 2 entsprechende Anwendung. Zusätzlich wird die Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Behandlungsvertrag ist der Sitz der Praxis in 87736 Böhen, soweit sich aus der Natur der Leistung (z. B. Hausbesuche) nichts anderes ergibt.

(3) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Behandlungsvertrag gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt (§ 306 Abs. 1 BGB). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (§ 306 Abs. 2 BGB).

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(6) Die Praxis ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und nimmt hieran derzeit nicht teil (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Stand: März 2026

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